Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ganz im Gegenteil. Denn wer den Weg nicht kennt und auf dem Navi nachschauen muss, sollte das tunlichst verkehrskonform machen. Denn kommt es wegen der Fummelei am Gerät zu einem Unfall, kann sich die Versicherung entspannt zurücklehnen: Sie muss nämlich nichts bezahlen, wie das Landgericht Potsdam unlängst entschieden hat.
Im vorliegenden Fall fuhr ein Autofahrer mit einem Mietwagen auf der Autobahn. Nachdem er einen Wagen überholt hatte und wieder rechts einscherte, wollte er auf dem Navi kontrollieren, ob er die Raststätte, an der er eine Pause einlegen wollte, verpasst hatte. Dabei rauschte er in ein vor ihm fahrendes Auto, ein Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro war die Folge. Trotz der vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den Schaden zu übernehmen und klagte.
Mit Erfolg. Denn die Richter sahen es als grob fahrlässig an, das Navigationsgerät während der Fahrt zu benutzen (Az.: 6 O 32/09). In der Begründung heißt es: Grob fahrlässig handele, wer die Fahrbahn nicht mehr im Blick behalte und hierdurch einen Unfall auslöse. Insbesondere sei das der Fall, wenn die Unaufmerksamkeit des Fahrers durch nicht verkehrsbedingte Tätigkeiten verursacht werde.
Quelle: auto-motor-sport.de
Navibedienung während der Fahrt ist grob fahrlässig
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Re: Navibedienung während der Fahrt ist grob fahrlässig
Und was lernen wir wieder daraus????
Nie zugeben, wie es dann wirkllich passiert ist
LG
Werner
Nie zugeben, wie es dann wirkllich passiert ist
LG
Werner
Re: Navibedienung während der Fahrt ist grob fahrlässig
Richtig Wännä!
So ein Trottel.
Der stand wohl noch unter Schock.
MfG
So ein Trottel.
Der stand wohl noch unter Schock.
MfG