StVO 2013: Änderungen ab 1. April

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Pfiffy
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StVO 2013: Änderungen ab 1. April

Beitrag von Pfiffy »

Zum 1. April 2013 tritt eine überarbeitete Fassung der Straßenverkehrsordnung StVO in Kraft – hier die wichtigsten Änderungen:

Zusammenfassend:

Statt einer konkreten Winterreifenpflicht galt bislang die Vorschrift einer witterungsangepassten Bereifung, mit der StVO-Neufassung darf bei Glatteis und Schnee nur noch mit M+S-Reifen nach geltender EU-Richtlinie gefahren werden.
Auch für Krafträder, die bislang zu jeder Tageszeit mit Abblendlicht fahren mussten, hält die Straßenverkehrsordnung eine Neuregelung bereit: Sofern die Maschine mit einem Tagfahrlicht ausgestattet ist, darf dieses ab sofort bei geeigneten Lichtverhältnissen das Abblendlicht ersetzen.
Ebenfalls neu ist das generelle Überholverbot an Bahnübergängen, das zwischen den Warnschildern und dem Bahnübergang selbst gilt. Dazu wurde die Wartepflicht für LKW mit mehr als 7,5 Tonnen Gewicht an der einstreifigen Warnbake gestrichen.
Kinder dürfen ab sofort offiziell in Fahrradanhängern mitgenommen werden. Bis zum Alter von sieben Jahren dürfen maximal zwei Kinder von einer mindestens 16 Jahre alten Person im Fahrradanhänger befördert werden.

Änderungen im Detail für Autofahrer:

- Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig zehn statt fünf Euro fällig.

- Wer bis zu eine Stunde länger parkt als erlaubt, muss 15 Euro zahlen, 20 Euro sind es für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße.

- Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht.

- Parken auf Radwegen kostet jetzt mindestens 20 Euro, bisher waren es 15 Euro.

- Auf Radler-Schutzstreifen gilt ein generelles Parkverbot.

- Wer mit seinem Wagen einen Streifen für Radler auf der Straße blockiert, muss 20 statt zehn Euro zahlen.

- Wer unvorsichtig aus seinem Auto aussteigt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss 20 Euro statt zehn Euro Strafe zahlen.

- Fahren bei Dunkelheit ohne Licht schlägt jetzt mit 20 statt zehn Euro zu Buche. Gleiches gilt für Autofahrer, die im Dunkeln mit verdreckten oder schneebedeckten Scheinwerfern und Rücklichtern unterwegs sind.

- Wer in falscher Richtung eine Einbahnstraße oder einen Kreisverkehr befährt, muss fünf Euro mehr, also mindestens 25 Euro Strafe zahlen.

- In Fahrradstraßen gilt jetzt ein Tempo-Limit von 30 km/h. Dies löst die eher vage Vorgabe "mäßige Geschwindigkeit" ab.

- Künftig gilt ein generelles Überholverbot an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen.

- Bei Gefahrzeichen muss die Geschwindigkeit künftig gedrosselt werden, sonst droht ein Bußgeld von 100 Euro. Auch ohne ausdrückliche Geschwindigkeitsbegrenzung müssen Verkehrsteilnehmer an den entsprechenden Stellen bei Gefahr zum Stehen kommen.

- Es ist nun Pflicht, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen zu verwenden, die das M+S-Symbol aufweisen.

Änderungen im Detail für Fahrradfahrer:

- Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet künftig je nach Situation 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro.

- Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll 20 statt 15 Euro zahlen.

- Fahren ohne Licht kostet Radler nun 20 statt zehn Euro.

- Fürs Radeln durch Fußgängerzonen werden 15 statt zehn Euro fällig.

- Ein Zusatzzeichen zeigt künftig an, wenn der Radverkehr in einer Einbahnstraße in der Gegenrichtung zugelassen ist.

- Ein neues Verkehrsschild mit amtlicher Bezeichnung "durchlässige Sackgasse" soll Fahrradfahrer auf kleine Schleichwege hinweisen, die Autos nicht nutzen können.

- Auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen sollen Radler Rücksicht auf Fußgänger nehmen, nicht mehr vorgeschrieben wird aber Schrittgeschwindigkeit.

- Radfahrer, die abbiegen wollen, müssen sich nicht mehr in der Abbiegerspur rechts einordnen, sondern können sich vor oder hinter die abbiegenden Autos stellen.

- Fußgängerampeln, die bislang beachtet werden mussten, wenn ein Bürgersteigradweg ohne Fahrradampel vorhanden war, gelten nicht mehr: Ist der Radler auf der Fahrbahn unterwegs, gilt für ihn die allgemeine Verkehrsampel. Wenn der Radfahrer auf dem Radweg fährt, gilt die Radfahrerampel. Gibt es kein spezielles Fahrradsignal, gilt auch für den Radfahrer auf dem Radweg die Autoampel.
Es besteht allerdings eine Übergangsregelung bis Ende 2016: Bis dahin noch nicht ausgetauschte Fußgängersignale gelten weiterhin für Bürgersteig-Radwege, die unmittelbar neben einem Gehweg liegen.

- Radfahrer dürfen Radwege entgegen der Fahrtrichtung nur dann benutzen, wenn diese durch eine entsprechende Beschilderung freigegeben sind.

- Offiziell geregelt ist nun auch der Transport von Kindern in Fahrradanhängern: Grundsätzlich dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in dafür vorgesehenen Fahrradanhängern mitfahren. Der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Ebenfalls neu sind einige Verkehrsschilder. Großes Ziel ist, das Dickicht zu lichten und so für mehr Klarheit, Akzeptanz und Sicherheit zu sorgen. Deswegen fallen mehrere Schilder weg – etwa Zeichen 150, das eine Bahnschranke in einem roten Warndreieck zeigt. Denn Zeichen 151 – mit einem nahenden Zug darauf – sei "wesentlich besser geeignet, das Gefahrenpotenzial an Bahnübergängen zum Ausdruck zu bringen", heißt es zur Begründung. Gültig bleiben ausrangierte Zeichen aber noch bis 31. Oktober 2022. Einige Schilder werden neu eingeführt, etwa das schwarz-weiße Zusatzzeichen 1020-13, mit dem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Radwegen und Fahrbahnen zugelassen werden können. Die Zeichen 314.1 und 314.2 sollen Anfang und Ende von "Parkraumbewirtschaftungszonen" anzeigen und andere Schilder in den Zonen überflüssig machen. Inwiefern sich mit Änderungen im Schilderwald Geld sparen lässt, ist indes nicht ganz eindeutig. Der Komplett-Abbau eines Schildes kostet etwa 75 Euro ohne Fahrtkosten, wie in der Verordnung erläutert wird. "Da nicht bekannt ist, wie viele Verkehrszeichen in Deutschland aufgestellt sind und wie viele davon entfernt werden können, ist die Gesamtkostenersparnis nicht quantifizierbar."

Quellen: autozeitung.de und autobild.de
Ich mag's lieber französisch und oben ohne!

www.cabrio-ausfahrten.de

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mudmund

Re: StVO 2013: Änderungen ab 1. April

Beitrag von mudmund »

Das mit den Winterreifen finde ich sehr sinnvoll!
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