Das ändert sich 2015 für Autofahrer

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Pfiffy
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Das ändert sich 2015 für Autofahrer

Beitrag von Pfiffy »

Jedes Jahr rollen auf die Autofahrer neue Regeln und Vorschriften zu. Doch schon im Januar 2015 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Zeit, sich mit dem Wichtigsten vertraut zu machen.

Mit Nummernschild umziehen

Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur „Umkennzeichnung“ für den neuen Zulassungsbezirk entfällt. Innerhalb einiger Länder galt dies schon. Der Tarif der Kfz-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort.

Auto-Abmelden ab 1. Januar 2015

Ab dem 1. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge später beim Kraftfahrt-Bundesamt online abgemeldet werden. Ermöglicht werden soll dies über neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein sowie den neuen Personalausweis.

Verbandskasten ab 1. Januar 2015

Wie die Warnweste ist auch das Mitführen eines Verbandskastens im Auto Pflicht. Das Erste-Hilfe-Material muss der DIN-Norm 13164 entsprechen. Neu bei dieser Norm sind ein 14-teiliges Pflasterset und Hautreinigungstücher sowie ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Autofahrer sollten den Inhalt ihres Verbandskastens entsprechend vervollständigen und abgelaufene Produkte durch "frische" ersetzen.

Abgasnorm Euro 6 bei allen Neuwagen ab 1. Januar 2015

Seit September 2014 müssen neu zugelassenen Autos die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Das trifft vor allem Neuwagen mit Diesel. Der Grenzwert für Stickoxide (NOx) bei Neuwagen liegt bei der Euro 6-Norm bei 80 Milligramm pro Kilometer (Euro 5-Norm 180 Milligramm pro Kilometer). Bei Benzinern liegt der Grenzwert mit 60 Milligramm pro Kilometer noch darunter. Dieser Wert wurde allerdings schon mit der Euro 5-Norm eingeführt.

Kurzzeitkennzeichen ab 1. April 2015

Ab dem 1. April 2015 darf nur die zuständige Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen ausgeben. Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen haben und im Fahrzeugschein korrekt angegeben sein. Fahrten ohne HU sind nur noch von und zur Zulassungsbehörde, Prüfstelle oder nächstgelegene Werkstatt erlaubt.

Lkw-Mautpflicht ausgeweitet ab 1. Juli 2015

Ab dem 1. Juli 2015 soll die Lkw-Mautpflicht auf weitere rund 1.100 Kilometer Bundesstraße ausgeweitete werden.

Derzeit besteht die LkW-Maut auf rund 12.800 Kilometern Bundesstraße und auf rund 1200 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen für Laster ab 12 Tonnen.

Neue Mautklassen ab 1. Oktober 2015

Dazu wird die Maut für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ab dem 1. Oktober 2015 erhoben.

Automatischer Notruf

Anfang Januar 2015 müssen alle EU-Staaten damit begonnen haben, die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem in Autos zu schaffen. Bis Ende 2017 müssen sie damit fertig sein. Von April 2018 an müssen dann Neuwagen über solche Notrufsysteme verfügen. Sie setzen nach einem schweren Unfall automatisch einen Notruf ab, übermitteln Standortdaten, Unfallzeitpunkt und andere wichtige Informationen an die nächste Rettungsstelle und bauen eine Sprachverbindung ins Auto auf. Der eCall kann auch manuell ausgelöst werden, er soll durch schnellere Unfallhilfe die Zahl der Verkehrstoten deutlich senken.

Elektroautos

Wer über die Anschaffung eines neuen Elektroautos nachdenkt, entscheidet sich am besten bis zum 31. Dezember 2015. Alle E-Autos, die bis dahin in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab dem Tag der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit
Ich mag's lieber französisch und oben ohne!

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