Bußgeldkatalog

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deltz
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Bußgeldkatalog

Beitrag von deltz »

Hallo Fangemeinde,

seit 02-2009 existiert ein neuer Bußgeldkatalog mit erhöhten Bußgeldern für Verkehrsstrafen. Das Bundeskabinett hat dies am 21. Mai 2008 verabschiedet. Dies bedeutet, dass ab 2009 die einzelnen Verkehrsstrafen für Schnellfahrer, Alkoholsünder und Drängler viel härter bestraft werden.

Hier die Änderungen:

Unangepasste Geschwindigkeit, z. B. bei Regen oder Glätte 100,00 Euro statt 50,00 Euro
Rote Ampel überfahren 90,00 Euro statt 50,00 Euro
Überholt mit Gefährdung 100,00 Euro statt 50,00 Euro
Linksfahren 80,00 Euro statt 40,00 Euro
Drängler Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h neu alt < 5/10 v. halben Tacho 75,00 Euro 40,00 Euro < 4/10 v. halben Tacho 100,00 Euro 60,00 Euro < 3/10 v. halben Tacho 160,00 Euro 100,00 Euro < 2/10 v. halben Tacho 240,00 Euro 150,00 Euro < 1/10 v. halben Tacho 320,00 Euro 200,00 Euro
Abstand in Meter bei mehr als 130 km/h neu alt < 5/10 v. halben Tacho 100,00 Euro 60,00 Euro < 4/10 v. halben Tacho 180,00 Euro 100,00 Euro < 3/10 v. halben Tacho 240,00 Euro 150,00 Euro < 2/10 v. halben Tacho 320,00 Euro 200,00 Euro < 1/10 v. halben Tacho 400,00 Euro 250,00 Euro
Nichteinhalten des Mindestabstandes bei LKW 80,00 Euro statt 50,00 Euro
Illegale Kfz Rennen für Teilnehmer 400,00 Euro statt 150,00 Euro
Illegale Kfz Rennen für Veranstalter 500,00 Euro statt 200,00 Euro
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 80,00 Euro statt 50,00 Euro
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Fahrer 75,00 Euro statt 40,00 Euro
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Halter 380,00 Euro statt 200,00 Euro
Gefährliches Abbiegen 70,00 Euro statt 40,00 Euro
Gefährliches Wenden / Rückwärtsfahren 80,00 Euro statt 50,00 Euro
Drogen und Alkoholverstöße erster Verstoß 500,00 Euro statt 250,00 Euro zweiter Verstoß 1000,00 Euro statt 500,00 Euro dritter Verstoß 1500,00 Euro statt 750,00 Euro
Null-Promille-Regel für Fahranfänger 250,00 Euro statt 125,00 Euro
Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften neu alt 21 - 25 km/h zu schnell 80,00 Euro 50,00 Euro 26 - 30 km/h zu schnell 100,00 Euro 60,00 Euro 31 - 40 km/h zu schnell 160,00 Euro 100,00 Euro 41 - 50 km/h zu schnell 200,00 Euro 125,00 Euro 51 - 60 km/h zu schnell 280,00 Euro 175,00 Euro 61 - 70 km/h zu schnell 480,00 Euro 300,00 Euro Über 70 km/h zu schnell 680,00 Euro 425,00 Euro
Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften neu alt 21 - 25 km/h zu schnell 70,00 Euro 40,00 Euro 26 - 30 km/h zu schnell 80,00 Euro 50,00 Euro 31 - 40 km/h zu schnell 120,00 Euro 75,00 Euro 41 - 50 km/h zu schnell 160,00 Euro 100,00 Euro 51 - 60 km/h zu schnell 240,00 Euro 150,00 Euro 61 - 70 km/h zu schnell 440,00 Euro 275,00 Euro Über 70 km/h zu schnell 600,00 Euro 375,00 Euro

In anbetracht der Tatsache das die Regierung fest mit den Einnahmen rechnet und die Verstöße weiter zurückgehen ist mit Sicherheit mit einer weitere Erhöhung zu rechnen. Schnellfahrer und Drängler kann ich aufgrund der gesteigenen Kosten jedenfalls kaum noch feststellen.

Grucc
deltz
Der ab und zu mal mit dem CCle fahren darf!!


Auf dass die Temperaturen steigen und die Winde zum :i_surfin: und Kitesurfen bleiben.
Das beim Tauchen immer genug Pressluft in der Flasche ist.

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Beitrag von Diesel-Georg »

Ich glaube, die höheren Kosten schrecken gewisse Leute nicht besonders. Die größere Abschreckung dürfte in den damit verbundenen längeren Fahrverboten liegen. Ich finde es sehr ungerecht, dass es auch bei den höheren Geldbeträgen feste Werte gibt. Hier würden Tagessätze eher zur Abschreckung beitragen. Klar, bei einem 20 € Verstoß würde das viel zu aufwendig werden, aber bei größeren Summen müßte man doch einen relativ einfachen Weg finden können, den Tagessatz rechtsgültig fest zu setzten. Grüße vom Diesel-Georg :i_wink:
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Bußgeldkatalog 2014

Beitrag von Pfiffy »

Im neuen Jahr kommen auf Verkehrsteilnehmer einige rechtliche Änderungen zu. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt.


Die wichtigste Neuerung im Verkehrsrecht ist zweifelsohne das neue Punktesystem, das in Deutschland am 1. Mai in Kraft tritt. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, die Eintragungsgrenze liegt zukünftig bei 60 statt bisher 40 Euro. Die Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.


Weitere Änderungen im neuen Jahr:

- Im Zusammenhang mit dem neuen Punktesystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog: Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt und die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee kosten künftig 60 statt 40 Euro, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen und die Missachtung des polizeilichen Haltegebots 70 Euro statt bisher 50.
- Ab Juli gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Motorradfahrer betrifft diese Regelung nicht.
- Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.
- Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.

Weitere Gesetzesänderungen für 2014

Das neue Punktsystem

Quelle: ADAC
Ich mag's lieber französisch und oben ohne!

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