Kennzeichen unkenntlich machen: Rechtslage + Ratgeber

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Pfiffy
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Kennzeichen unkenntlich machen: Rechtslage + Ratgeber

Beitrag von Pfiffy »

In der Autozeitung ist ein interessanter Artikel über das unkenntlich-machen von Autokennzeichen. Ist auch hier für alle interessant, die Bilder von Treffen oder Ausfahrten ins Forum einstellen.

Zusammengefasst darf ein Auto fotografiert und das Bild online gestellt werden, da ein Auto weder über ein Urheber- noch über ein Persönlichkeitsrecht verfügt. Auch der Besitzer des Autos hat nicht das Recht, das Fotografieren seines Autos zu untersagen.

Hier geht's zum vollständigen Artikel

Grücce
Pfiffy

:sonne: :sonne: :sonne:
:ccbay:
Ich mag's lieber französisch und oben ohne!

www.cabrio-ausfahrten.de

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deltz
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Re: Kennzeichen unkenntlich machen: Rechtslage + Ratgeber

Beitrag von deltz »

Ein interessanter Artikel......

Grucc
Der ab und zu mal mit dem CCle fahren darf!!


Auf dass die Temperaturen steigen und die Winde zum :i_surfin: und Kitesurfen bleiben.
Das beim Tauchen immer genug Pressluft in der Flasche ist.
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Benutzer 5260 gelöscht

Re: Kennzeichen unkenntlich machen: Rechtslage + Ratgeber

Beitrag von Benutzer 5260 gelöscht »

Schöner Artikel. Im Prinzip aber nichts neues, wenn man ein bißchen darüber nachdenkt.
Verboten wäre natürlich ein Foto wenn der Fahrer im Auto sitzt oder eine andere Person auf dem Bild zu sehen wäre. Ganz klar.

Was das Unkenntlich machen betrifft: Selbst wenn ich ein Fahrzeug verkaufe, mache ich das Kennzeichen nicht unkenntlich. Warum auch.
Keiner von uns Otto Normalverbrauchern hat die Möglichkeit anhand der Kennzeichen die persönlichen Daten des Halters zu ermitteln oder zu erfahren.
Und selbst einer beim Straßenverkehrsamt arbeiten würde... 1. wäre mir das total egal und 2. hätte der jenige nichts davon. Ach und 3. dürfte er es gar nicht :)
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