Alkoholtester in Frankreich

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Pfiffy
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Alkoholtester in Frankreich

Beitrag von Pfiffy »

In jedem Kraftfahrzeug in Frankreich muss ab dem 1. Juli ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden. Wie der ACV Automobil-Club Verkehr mitteilt, gilt diese Vorschrift auch für Touristen.

Nach einer Eingewöhnungsphase bis zum 31. Oktober werde bei Zuwiderhandlung eine Verwarngebühr von 11 Euro fällig. Der Einweg-Alkoholtest koste rund 1,50 Euro und soll in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein.

Hintergrund der neuen Regelung sind die immer noch zahlreichen Alkoholunfälle in Frankreich. Die Autofahrer sollen durch die Tests im Handschuhfach dazu gebracht werden, sich selbst vor dem Losfahren auf ihre Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Vorgeschrieben ist die Benutzung des Tests allerdings nicht.

Quelle: auto-motor-sport.de
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Specht

Re: Alkoholtester in Frankreich

Beitrag von Specht »

Das ist ja total lächerlich. Einen dabei haben muss man, ihn benutzen dagegen nicht. So ein Quatsch. Warum nicht einen Alk-Tester einbauen der zum Starten des PKW's benutzt werden muss? Das wäre doch ne Erfindung.
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gazela
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Re: Alkoholtester in Frankreich

Beitrag von gazela »

Specht hat geschrieben:Das ist ja total lächerlich. Einen dabei haben muss man, ihn benutzen dagegen nicht. So ein Quatsch. Warum nicht einen Alk-Tester einbauen der zum Starten des PKW's benutzt werden muss? Das wäre doch ne Erfindung.
Hallo Specht,
nicht lachen - das gibt es schon bei Volvo. Und der Artikel ist 2 Jahre alt.

Hab mich aber gerade gefragt, ob den Tester auch Motorradfahrer dabei haben müssen und wenn ja, wo sie ihn verstauen?

Viele Grüße
Gazela
:sonne: mit :cabrio: gehts mir gut :sonne:
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roland garros

Re: Alkoholtester in Frankreich

Beitrag von roland garros »

ich mußte erste mal auf das datum schauen....haben wir den heute schon den 1. april?? :erschreck:

das ist doch wie ein schlechter witz, einzig die hersteller solcher alkoholtester dürften jubeln :d_zwinker:

hoffe die regelung kommt bald eu weit....dann dürfen wir auch :laugh: :laugh:

das bringt überhaupt nichts meiner meinung nach d_neinnein:

servus

RG :d_zwinker:
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wildtal
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Re: Alkoholtester in Frankreich

Beitrag von wildtal »

"Hab mich aber gerade gefragt, ob den Tester auch Motorradfahrer dabei haben müssen und wenn ja, wo sie ihn verstauen?"

Gazela, ja sie müssen!

Die Nachricht wird hier bei uns an der französischen Grenze schon länger diskutiert...
Kann mich übrigens erinnern, dass ich mich vor fünf Jahren mittags an einer französischen Mautstelle verdachtsunabhängig einem AlkTest unterziehen musste.
Und wer weiß, was "der Franzose" zum Mittagessen gern einen Aperitif, seinen Wein und anschließend noch seinen Digestif :i_drink: genießt, weiß auch, dass die Regelung nicht von ungefähr kommt [Vorurteilsmodus aus].

Und egal, wie man zu Feinstaubplaketten steht: Auch der ausländische Tourist braucht sie hier bei uns, um in die Umweltzonen einzufahren.

GruCC aus dem Breisgau
Jürgen
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Diesel-Georg
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Re: Alkoholtester in Frankreich

Beitrag von Diesel-Georg »

Ich glaube ich leih mir mal die Profi-Ausrüstung bei einem guten Bekannten bei der Polizei aus und hoffe, dann in Frankreich kontrolliert zu werden.
Mal sehen, wie die reagieren, wenn ich sage, dass ich die völlig ungenauen Blasetütchen, die sie haben wollen, ablehne weil damit ja keine ´Beweisfähigen Messungen durchgeführt werden können.
Die Frage ist nur, wie bringe ich die dazu, mich auch zu kontrollieren! :d_gutefrage:

Vor Jahren habe ich mal in einer ähnlichen Sache die Polizei in Österreich etwas "ärgern" können:
Damals gerade neue Vorschrift: Warnweste...
Und wenn was neu ist, dann werden besonders die Ausländer genau kontrolliert :teufelboese:
Kontrolle:
"Fahrzeugpapiere + Führerschein bitte" Kurzer Blick, wortlos zurück gegeben. "Haben Sie eine Warnweste dabei?"--- "Nein"---" Sie müssen in Österreich immer eine Warnweste mitführen, ich muss ihnen leider ein Ordnungsmandat schreiben"---"Moment bitte, mein Geld habe ich im Kofferraum. Um das zu holen muss ich aber erst wenigstens meine Warnjacke anziehen, denn in Österreich darf man meines Wissens das Auto auf der Autobahn nur in Warnkleidung verlassen. Meine Jacke und die Hose dazu liegen auf dem Boden beim Rücksitz. Aber eines müssen Sie mir mal erklären: Wenn ich in einer gut abgesicherten Baustelle meine Bohrtrupps aufsuche, dann darf ich gar keine Warnweste tragen, dann ist Jacke und Hose Pflicht. Aber hier auf einer völlig ungesicherten Autobahn soll ich bestraft werden, weil ich nur Warnjacke und Hose, aber keine Warnweste dabei habe" :totlach: :totlach: :totlach:
Selten so gelacht über sein dummes Gesicht...
Grüße vom Diesel-Georg :i_hallo:
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liontaraki
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Re: Alkoholtester in Frankreich

Beitrag von liontaraki »

Hallo, ich habe mir so ein Ding bei OBI besorgt (die lagen da in der Kruschelkiste vor der Kasse für ca. 2,50 EUR, beim ADAC war Lieferengpass ), das Teil passt problemlos in die Erste- Hilfe- Box.
Gruß, Liontaraki
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Pfiffy
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Re: Alkoholtester in Frankreich

Beitrag von Pfiffy »

Echt, die gibt es auch bei Obi? Dann werd ich da glatt mal hin fahren - brauch auch noch einen für meinen Frankreich-Urlaub.

Grücce
Pfiffy

:sonne: :sonne: :sonne:
:ccbay:
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Re: Alkoholtester in Frankreich

Beitrag von Pfiffy »

Alkoholtester in Frankreich: Mitführpflicht ausgesetzt

Wer in Frankreich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss vorerst kein Alkoholtestgerät mehr mit sich führen. Das meldet der der ACE Auto Club Europa in Stuttgart.

Nach Informationen des Automobilclubs ist die erst im vergangenen Jahr neu eingeführte Pflicht zur privaten Mitnahme von Pusteröhrchen vom französischen Innenminister wieder ausgesetzt worden. Der Stopp der Vorschrift gilt von sofort an, ob es eine alternative Anschlussregelung geben wird, ist laut ACE offen.

Kraftfahrer, die keinen Alkoholtester bei sich haben und bei polizeilichen Kontrollen in Frankreich deswegen ein Verwarnungsgeld auferlegt bekommen, sollen den Betrag nur unter Vorbehalt zahlen und gegen den Bescheid unverzüglich Rechtsmittel einlegen, rät der ACE. Ohnehin war nach der ursprünglichen Alkoholtester-Verordnung eine Übergangsfrist vorgesehen, der zufolge erst von diesem März an bei Missachtung der Mitnahmepflicht ein Verwarnungsgeld erhoben werden darf. Der ACE hält es aber nicht für ausgeschlossen, dass einzelne Polizisten von der Entscheidung ihrer Zentralregierung in Paris noch nichts mitbekommen haben und ein Delikt ahnden wollen, das es nicht mehr gibt.

Quelle: auto-motor-sport.de
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