Reifendruckkontrollsystem ab 1.11. bei Neuwagen Pflicht

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Pfiffy
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Reifendruckkontrollsystem ab 1.11. bei Neuwagen Pflicht

Beitrag von Pfiffy »

Ab dem 1. November 2014 müssen sämtliche Neuwagen mit einem System ausgestattet sein, das ständig den Reifendruck überwacht.

Mit dem ab November 2014 für alle neuzugelassenen Autos verpflichtenden Reifendruckkontrollsystem (RDKS) kommen auf Halter höhere Kosten zu. «Insbesondere bei direkt messenden Systemen muss sowohl für den Kauf eines mit RDKS-Sensoren ausgestatteten neuen Reifensatzes als auch für den Reifenservice in der Fachwerkstatt mit Mehrkosten gerechnet werden», sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BVR) in Bonn. Unter Umständen könne sich der höhere Aufwand aber amortisieren, weil sich die Laufleistung der Reifen mit RDKS aller Voraussicht nach stark erhöhe.

Der BVR geht beim Wechsel von Sensor-Reifen pro Fahrzeug von einem Arbeitsmehraufwand gegenüber herkömmlichen Reifen von 18 bis 25 Minuten aus. Bei einem Werkstatt-Stundenlohn von 60 Euro wären das 18 bis 25 Euro zusätzliche Kosten. Stärker fällt aber die Technik selbst ins Gewicht: Drechsler nennt für Original-Sensoren vom Autohersteller eine Preisspanne von 30 bis 120 Euro pro Stück. Frei programmierbare Sensoren von Drittanbietern seien mit 40 bis 50 Euro günstiger. «Ob auch solche Sensoren an ein Fahrzeug passen, kann im Reifenfachhandel gemessen werden», erklärt er.
Reifendruckkontrollsystem: Laufleistung verdoppeln?

Auch wenn sich die Mehrkosten allein für die Reifentechnik auf mehrere Hundert Euro aufsummieren könnten, lohne sich die Umstellung. Der Verband geht davon aus, dass das Phänomen des schleichenden Reifendrucks mit Hilfe der Kontrollsysteme in den Griff zu bekommen wäre. Sobald der Luftdruck merklich nachlässt, erhält der Fahrer eine Warnung und füllt idealerweise Luft nach.

Auf diese Weise lasse sich die Laufleistung von Reifen fast verdoppeln. «Zudem können wir Kraftstoff einsparen», fügt Drechsler hinzu. Schon 0,6 bar Unterdruck im Reifen führten zu etwa vier Prozent Mehrverbrauch. «Zieht man all das in Betracht, sind die Mehrkosten relativ schnell amortisiert.» Neben dem direkten Messverfahren per Sensortechnik gibt es noch ein zweites, weniger komplexes, das den Luftdruck im Reifen indirekt über die Rotation der Räder überwacht. Dabei werden die Raddrehzahlen laut BVR ständig über die ABS-Sensoren verglichen. Eine höhere Rotation bedeutet verringerten Luftdruck.

Den Autoherstellern ist es freigestellt, auf welche RDKS-Variante sie setzen. In jedem Fall gilt: Alle Pkw, Geländewagen und Wohnmobile - das sind Fahrzeuge der Klassen M1/M1G - müssen laut der EU-Verordnung (Nr. 661/2009) ein Reifendruck-Kontrollsystem an Bord haben, wenn sie ab 1. November 2014 neu zugelassen werden. Alle seit 1. November 2012 neu typengenehmigten Fahrzeuge dieser Klassen, müssen bereits ab Werk mit einem RDKS ausgestattet sein. Der BVR schätzt, dass bis zum Jahresende 2014 in Deutschland 3,1 Million Fahrzeuge der betreffenden Klassen neu zugelassen werden, 1,1 Million davon allein mit einem direkt per Sensoren messenden Reifendruck-Kontrollsystem.

dpa
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Katze

Re: Reifendruckkontrollsystem ab 1.11. bei Neuwagen Pflicht

Beitrag von Katze »

Bin mal gespannt, ob/wann auch die alten Autos mit Reifendrucksensor diesen in die Winterräder einbauen müssen.
Oder ob diese Vorgabe wirklich nur bei den Neuwagen ab 01.11. bleibt.
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fuchs.14

Re: Reifendruckkontrollsystem ab 1.11. bei Neuwagen Pflicht

Beitrag von fuchs.14 »

Natürlich gilt das nur für Neufahrzeugzulassungen
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 1.11. bei Neuwagen Pflicht

Beitrag von MonacoFranze »

Nicht nur bei Neuzulassungen sondern bei neuen Typgenehmigungen von KfZ. Also sind Bestandsfahrzeuge außen vor!

Servus,
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Re: Reifendruckkontrollsystem ab 1.11. bei Neuwagen Pflicht

Beitrag von Pfiffy »

Das RDKS ist wirklich bei allen Neuwagen ab 1.11.2014 Pflicht (nicht nur bei neuen Typgenehmigungen)!

Viele weitere Infos zum RDKS gibt es auf http://rdks-wissen.de/

Grücce
Pfiffy

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