BGH schränkt Verbraucherrechte beim Ersatzteilkauf im Netz ein

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Pfiffy
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BGH schränkt Verbraucherrechte beim Ersatzteilkauf im Netz ein

Beitrag von Pfiffy »

Für Autofahrer gibt es gleich zwei interessante Urteile aus Karlsruhe: Bei Gebrauchtfahrzeugen mit Mängeln trägt der Verkäufer die Beweislast und Ersatzteile aus dem Onlinehandel kann man nicht einbauen und dann zurückschicken.

Während der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher beim Gebrauchtwagen-Kauf gestärkt hat, hat er ihnen beim Internet-Shopping von Autoteilen Grenzen gesetzt. Man soll online nicht mehr Rechte haben als beim Einkauf im Laden, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch. Das heißt: Wer im Internet bestellte Autoteile ausführlicher testet, als das im Geschäft möglich gewesen wäre, und sie dabei beschädigt, bekommt nicht den vollen Kaufpreis zurück.
Katalysator bestellt und eingebaut

In dem Fall ging es um einen online gekauften Katalysator. Der Käufer hatte diesen von einer Werkstatt einbauen lassen. Nach einer Probefahrt stellte er fest, dass sein Auto nicht mehr die gleiche Leistung erbrachte und schickte das Teil zurück – mit deutlichen Gebrauchsspuren. Deshalb wollte der Verkäufer den Preis nicht erstatten.

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