Mit dem Auto ins Ausland: Diese Regeln sollten Sie kennen

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MonacoFranze
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Mit dem Auto ins Ausland: Diese Regeln sollten Sie kennen

Beitrag von MonacoFranze »

Wissenswertes und Kurioses über Autoreise-Länder der EU.

Schweiz

In der Schweiz gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 120 km/h. Bei Verstößen drohen saftige Geldstrafen. Bei weniger als 20 Stundenkilometern zu viel ab 165 Euro, bei mehr als 50 Stundenkilometern zu viel ab 60 Tagessätze.

Bei der Promillegrenze sieht es folgendermaßen aus: 0,1 für Fahranfänger auf Probe, 0,5 für alle anderen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 550 Euro.

Weitere Bußgelder im Überblick:

Falschparken: ab 35 Euro
Handy am Steuer: 90 Euro
Verstoß gegen Lichtpflicht am Tag: 40 Euro

Vorsicht: Auf Bergstraßen muss bei Gegenverkehr das abwärtsfahrende Fahrzeug anhalten.

Österreich

Bei unseren österreichischen Nachbarn gilt auf Autobahnen maximal Tempo 130, zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens sogar nur 110 km/h. Bei Verstößen drohen auch hier saftige Bußen: unter 20 km/h zu viel ab 30 Euro, über 50 km/h zu viel ab 2180 Euro.

Die Promillegrenze liegt einheitlich bei 0,5. Bei Verstößen drohen Strafen ab 300 Euro. Eine Lichtpflicht besteht nicht.

Weitere Bußgelder im Überblick:

Falschparken: ab 20 Euro
Handy am Steuer: ab 50 Euro

Kurios: Das sogenannte "geschulte Amtsauge" kann Tempolimit-Überschreitungen bis 30 km/h ohne technisches Hilfsmittel feststellen.

Italien

Wie in Österreich muss auch in Italien auf den "Autostrade" Tempo 130 eingehalten werden. Geldstrafen starten bei 170 Euro für weniger als 20 km/h zu viel und 530 Euro bei mehr als 50 km/h zu viel.

Die Promillegrenze liegt auch hier einheitlich bei 0,5. Werden Sie betrunken am Steuer erwischt, müssen Sie ab 530 Euro bezahlen. Ab einer überstiegenen Promillegrenze von 1,5 kann das Auto sogar zwangsversteigert werden.

Weitere Bußgelder im Überblick:

Falschparken: ab 40 Euro
Handy am Steuer: ab 160 Euro
Verstoß gegen Lichtpflicht am Tag: ab 35 Euro

Vorsicht: Im Kreisverkehr haben einfahrende Fahrzeuge Vorfahrt!

Frankreich

Tempolimit 130 gilt auch auf französischen Autobahnen. Wer schneller fährt, muss bei einer Begegnung mit der Gendarmerie selbstverständlich mit Konsequenzen rechnen. Unter 20 km/h mehr bedeutet eine Geldstrafe ab 135 Euro. Und wer mehr als 50 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss sogar mindestens 1500 Euro hinblättern.

Im Hinblick auf die Promillegrenze gilt auch in Frankreich für alle Autofahrer 0,5. Bei Verstößen beginnt die Geldstrafe bei 135 Euro. Lichtpflicht herrscht nur auf einspurigen Straßen.

Weitere Bußgelder im Überblick:

Falschparken: ab 15 Euro
Handy am Steuer: ab 135 Euro
Verstoß gegen Lichtpflicht am Tag: 35 Euro

Vorsicht: Wie in Italien haben im Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge Vorfahrt! Kurios: Fahranfänger müssen in den ersten drei Jahren langsamer fahren als alle anderen: nicht schneller als 80km/h (außerorts) und 110km/h (auf der Autobahn).

Auch interessant: Was Sie bei Bußgeldern im Ausland beachten sollten.

Belgien

In Belgien dürfen Autofahrer maximal 120 km/h auf den Autobahnen fahren. Bei starkem Nebel oder Regen sogar nur Tempo 110. Bei Verstößen ist es hier vergleichsweise günstig: bei unter 20 km/h zu viel ab 100 Euro, bei mehr als 50 km/h zu viel ab 300 Euro.

Wie in den bisher genannten Ländern auch, muss die Promillegrenze von 0,5 eingehalten werden. Ab 170 Euro müssen gezahlt werden, falls diese überschritten wird. Eine Lichtpflicht gibt es nicht.

Weitere Bußgelder im Überblick:

Falschparken: ab 55 Euro
Handy am Steuer: ab 110 Euro

Niederlande

Hier gelten wieder maximal 130 km/h auf Autobahnen. Die Geldstrafen bei Verstößen beginnen bei 165 Euro (<20km/h) beziehungsweise 660 Euro (>50 km/h).

Bei der Promillegrenze wird unterschieden zwischen Fahranfängern bis fünf Jahre Führerscheinbesitz. Für sie gelten 0,2 Promille, für alle anderen 0,5.

Wie in Belgien existiert auch in den Niederlanden keine Lichtpflicht.

Weitere Bußgelder im Überblick:

Falschparken: ab 90 Euro
Handy am Steuer: ab 230 Euro

Lesen Sie auch: So vermeiden Sie im Urlaub Auto-Pannen.

Dänemark

Die Dänen unterscheiden beim Tempolimit zwischen Autobahnen rund um größere Städte - hier gilt ein Tempolimit von 110. Auf allen anderen Autobahnen darf 130 gefahren werden. Bei Verstößen beginnen die Bußgelder bei 135 Euro (<20km/h) beziehungsweise 300 Euro (>50 km/h).

Wer die Promillegrenze von 0,5 überschreitet und erwischt wird, muss bis zu ein Monatsgehalt bezahlen.

Weitere Bußgelder im Überblick:

Falschparken: ab 70 Euro
Handy am Steuer: ab 200 Euro
Verstoß gegen Lichtpflicht am Tag: ab 70 Euro

Vorsicht: Bei einer überstiegenen Promillegrenze von 2,0 wird das Auto zwangsversteigert! Der Erlös fließt in die Staatskasse.

Polen

In Polen darf auf Autobahnen mit 140 km/h recht flott gefahren werden. Wem das trotzdem nicht schnell genug ist und wer sich erwischen lässt wird, muss mit folgenden Bußgeldern rechnen: ab 25 Euro (<20km/h) beziehungsweise ab 120 Euro (>50 km/h).

Achtung: Bei unseren polnischen Nachbarn ist die Promillegrenze niedriger angesetzt. Sie liegt bei 0,2.

Weitere Bußgelder im Überblick:

Falschparken: ab 25 Euro
Handy am Steuer: ab 50 Euro
Verstoß gegen Lichtpflicht am Tag: bis 55 Euro

Vorsicht: Bei Verkehrsvergehen muss die Strafe vor Ort bezahlt werden. Kurios: Beamte in zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen.

Auch informativ: Wo Sie im EU-Ausland Mautgebühren bezahlen müssen und Vignetten benötigen.

Tschechien

Hier gilt wiederum das in vielen Ländern auf Autobahnen gängige Tempolimit von 130 Stundenkilometern. Die Bußgelder bewegen sich zwischen folgenden Werten: ab 40 Euro (<20km/h) und ab 190 (>50 km/h).

Achtung: In Tschechien gilt Null-Toleranz in Sachen Alkohol am Steuer. Verstöße werden mit Beträgen ab 100 Euro geahndet.

Weitere Bußgelder im Überblick:

Falschparken: ab 40 Euro
Handy am Steuer: ab 55 Euro
Verstoß gegen Lichtpflicht am Tag: ab 53 Euro

Kurios: Es müssen zu jeder Zeit Ersatzlampen mitgeführt werden. Dies gilt übrigens auch für Kroatien, wo eine Lichtpflicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März gilt.
Weitere Kuriositäten im Überblick:

Spanien: Wer hier sein Bußgeld innerhalb von 15 Tagen begleicht, dem wird ein Rabatt von 50 Prozent gewährt. Außerdem wichtig für Spanienurlauber: Während der Fahrt darf das Navigationsgerät nicht bedient werden.

Norwegen: Innerhalb geschlossener Ortschaften ist es dem Fahrzeugführer untersagt, am Steuer zu rauchen.

Schweden: Wenn Sie Ihr Auto mehr als fünf Tage lang auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen, müssen Sie damit rechnen, abgeschleppt zu werden.

Estland: Die Esten sind europäischer Spitzenreiter bei der Bestrafung von Handynutzung am Steuer: Bis zu 400 Euro werden dort fällig. Außerdem wissenswert für Estland-Fahrer: Bei Gelb darf nicht mehr gefahren werden - stattdessen entspricht blinkendes Grün unserem Gelb.
Geschwindigkeit hat noch niemanden umgebracht. Plötzlicher Stillstand, das ist es, was dich erwischt.
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Diesel-Georg
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Re: Mit dem Auto ins Ausland: Diese Regeln sollten Sie kennen

Beitrag von Diesel-Georg »

Danke für die Info Monaco Franze!
Aber noch was Wichtiges für die Urlaubsfahrt, was gerne unterschätzt wird:
Überladen fahren ist im Ausland auch richtig teuer! Schon ab 2% bis 5% werden in der Schweiz ca. 120 € fällig! Ab 5% gibt es ein Strafverfahren incl. aller Gerichtlichen Nebenkosten! In Österreich werden ab 2% bis 5% Überladung 90 € fällig. Darüber bis 10% werden ca. 300 € fällig. Schwerwiegender ist eine Abladepflicht vor Ort. Wohin mit dem zusätzlichen Gepäck? Was das in anderen Ländern kostet, weiß ich nicht, aber in Frankreich und Italien soll das auch recht teuer sein...
Dagegen sind die 10 € für bis zu 10% Überladung in Deutschland eigentlich nur als "Trinkgeld" zu betrachten...
Grüße vom Diesel-Georg :i_hallo:
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piere
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Re: Mit dem Auto ins Ausland: Diese Regeln sollten Sie kennen

Beitrag von piere »

Und in Frankreich benötigt man in vielen Städten eine Umweltplakette die sogenannte " certificat qualitè de láir". Auch für Ausländer.
Man kann sie sich im Internet bestellen und kostet 4,80€.
Grüße von piere
http://www.certificat-air.gouv.fr/demande
piere
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