Die im April 2020 veröffentlichte StVO-Novelle mit ihren zahlreichen Änderungen war in Teilen rechtlich unwirksam, jetzt haben sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt.
Die Strafen und Bußgelder der neuen StVO im Detail
● Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kostet künftig bis zu 110 Euro.
● Das Bußgeld fürs unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
● Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder einen Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge zuparkt, der wird mit 55 Euro verwarnt.
● Ebenfalls neu: Wer einer Straßenbahn keinen Vorrang gewährt, muss 80 Euro zahlen; wer auf Schienen parkt, 70.
● Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird die Geldbuße auf bis zu 100 Euro erhöht.
● Das "ganz normale" Knöllchen kostet künftig nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern bis zu 55 Euro.
● Das Durchfahren oder Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.
● Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.
● Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
● Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
● Notorische Schnellfahrer müssen künftig deutlich mehr berappen: Geschwindigkeitsübertretungen werden heftiger bestraft. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.
Die neuen Strafen fürs Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit innerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 25 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher 35 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher 80 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bisher 100 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 Euro (bisher 160 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bisher 200 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bisher 280 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 480 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bisher 680 Euro)
Außerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bisher 10 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 Euro (bisher 20 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro (bisher 30 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher 70 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro (bisher 80 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher 120 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher 160 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro (bisher 240 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro (bisher 440 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 600 Euro)
Wann genau die neuen Regelungen starten, ist noch nicht klar.
Weitere Details unter
https://www.autozeitung.de/aenderungen- ... 97042.html