Wiederbeschaffungswert und so...

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Navahr

Wiederbeschaffungswert und so...

Beitrag von Navahr »

Hallo Leute ,

uns wurde am Sonntag Abend der CC unterm Arsch kaputt gefahren. Nun sagt der Gutachter Totalschaden und faselt was von Wiederbeschaffungswert ermitteln . Unser Peugeot ist Baujahr 2007 und eine120 PS Version in Platinum Ausstattung hatte erst 135000 k, gelaufen und war Top in Ordnung ! Mit was haben wir zu rechnen kennen uns garnicht aus ! Ich selbst liege mit Halswirbelzerrung und Rückenwirbelprellung flach und schreibe deswegen erst heute! Umfall war im Kreisverkehr ! Eine junge Frau hat mich übersehen als Sie in den Kreisverkrhr fuhr und hat uns direkt in die Beifahrerseite getroffen und uns fast bis in die Mitte des Kreisels gedrückt.

Ich wäre euch sehr Dankbar für Infos mit was ich zu rechnen habe !

Danke

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deltz
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Re: Wiederbeschaffungswert und so...

Beitrag von deltz »

Hallo Navahr,

zunächst einmal gute Genesung. Thema Wiederbeschaffungswert:

Im Falle eines versicherten Totalschadens oder Verlustes ersetzt Dir als Geschädigter sowohl die Teilkasko als auch die Vollkasko die Summe, die Du aufwenden musst, um dir ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Dieser Betrag ist der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Er beziffert die Summe, die man auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein Auto zahlen müsste, dessen Merkmale deines Autos ent­sprechen. Marke, Modell und Ausstattung, Baujahr, Kilometer­leistung und Zustand müssen gleichwertig zu deinem Unfallfahrzeug sein.

Grucc
deltz
Der ab und zu mal mit dem CCle fahren darf!!


Auf dass die Temperaturen steigen und die Winde zum :i_surfin: und Kitesurfen bleiben.
Das beim Tauchen immer genug Pressluft in der Flasche ist.
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